TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Alle Arbeitnehmer, die zum 01.03.2013 sechs Monate lang in ununterbrochenem Arbeitsverhältnis standen, erhalten ein Angebot zur Teilnahme am Aktiensparen. Für Mitarbeiter, die Ihre individuelle Sparhöchstgrenze von EUR 300 pro Monat bereits ausgeschöpft haben, einschließlich aller laufenden oder gekündigten Sparpläne von 2011 und 2012, gilt das Angebot leider nicht.
Und so einfach funktioniert es: